Freie Pflege- und Wohnheimplätze
Aufgrund der Mischung von vollstationärer Langzeitpflege und Kurzzeitpflege wird in regelmäßigen Abständen immer wieder ein Bett im Doppelzimmer oder ein ganzes Einzelzimmer frei. Deshalb zögern Sie bitte nicht uns anszusprechen. Gerne benachrichtigen wir Sie, wenn wieder ein Pflegeplatz frei geworden ist.
Informationen zur Kurzzeitpflege ab
01.08.2024
Ab dem 01.08.2024 stellen wir in unserer Pflegeeinrichtung einen festen („fixen“) Pflegeplatz für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege bereit. Dieser befindet sich physisch in einem festgelegten Einzelzimmer der Kategorie „C“ mit eigenem Bad. Dieser Pflegeplatz ist NUR für Kurzzeit/Verhinderungspflege bestimmt und wird nur als solcher so belegt.
Dies bedeutet:
· Der Kurzzeitpflegeplatz MUSS mit einem Beginn und einem Enddatum reserviert werden.
· Der Kurzzeitpflegeplatz steht nur für den reservierten Zeitraum zur Verfügung, da diesem nachfolgende Reservierungen folgen. Ein verbleib außerhalb des fest reservierten Zeitraumes im selben Zimmer ist daher nicht möglich. Nach Verfügbarkeit bieten wir Ihnen ein anderes Zimmer z. B. für die vollstationäre Pflege an
· Änderung des Termines ist nur bei freier Verfügbarkeit möglich.
Ab dem 01.08.2024 gelten voraussichtlich (derzeit in Verhandlung) folgende Preise:
Art |
Pflegesatz |
Unterkunft |
Verpflegung |
Investkosten |
Gesamt |
Kurzzeitpflege |
EUR 120,08 |
EUR 24,84 |
EUR 6,78 |
EUR 21,00 |
EUR 172,70 |
Kurzzeitpflege aus dem Krankenhaus |
EUR 141,25 |
EUR 24,84 |
EUR 6,78 |
EUR 21,00 |
EUR 172,87 |
Die Preise gelten pro Kalendertag. Der Pflegesatz gilt für alle Pflegegrade unabhängig des tatsächlichen Pflegegrades. Die Pflegekasse übernimmt für berechtigte Personen nur anteilig die Kosten des Pflegesatzes. Unterkunft, Verpflegung und Investkosten trägt der Pflegekunde immer selbst. Der kalendertägliche Eigenanteil beträgt daher mindestens EUR 55,20.
Die Zuschüsse der Pflegekasse betragen:
für Kurzzeitpflege EUR 1774,00 pro Jahr
für Verhinderungspflege EUR 1612,00 pro Jahr
Somit reicht der o. a. Zuschuss (nur auf den Pflegesatz) für ca. 15 Tage Kurzzeitpflege (in Verbindung mit Verhinderungspflege ca. 28 Tage) und bei Kurzzeitpflege aus dem Krankenhaus ca 13 Tage.
Anfrage unter 04454-918402 (Frau Höpken)
Langzeitpflege - Vollstationär
Diese können sie telefonisch unter 04454-918402 erfragen.
Freie Pflegeplätze in unserem Wohnbereich 2
Unsere Verwaltung berät Sie gerne über den Ablauf. 04454-918402 - Frau Höpken.
Freie Pflegeplätze in unserem Wohnbereich 3
Unsere Verwaltung berät Sie gerne über den Ablauf. 04454-918402 - Frau Höpken.