Pflegestufen

Die Pflegebedürftigkeit wird – je nach Intensität des Aufwandes – drei Pflegestufen zugeordnet. Bei den einzelnen Pflegetätigkeiten bedient man sich der täglichen Aktivitäten einer Person. Tätigkeiten wie die Körperpflege, Ernährung und Mobilität werden zur Grundpflege gerechnet:
  • Körperpflege: Dazu gehören Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung.
  • Ernährung: Dieser Bereich umfasst das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung beim Essen und Trinken.
  • Mobilität: Hierunter fällt die Fortbewegung in der Wohnung, also jede Hilfe beim Gehen, Stehen, Treppensteigen, Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden und beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Sie betrifft das Einkaufen, Kochen, Spülen, Saubermachen der Wohnung sowie das Wechseln und Waschen von Wäsche und Kleidung, ferner das Beheizen der Wohnung.

Für die Einstufung in die drei Pflegestufen ist es auch wichtig zu schauen, wie viel Zeit für die Grundpflege aufgewendet wird. Hier eine Übersicht:

Pflegestufe Täglicher Hilfebedarf Davon für Grundpflege ... ... und im Haushalt
Stufe I
erheblich
pflegebedürftig
90 Minuten mehr als 45 Minuten mehrfach in der Woche
Stufe II schwer-pflegebedürftig 3 Stunden mind. 2 Stunden,
dreimal täglich zu
verschiedenen
Tageszeiten
mehrfach in der Woche
Stufe III schwerst-pflegebedürftig 5 Stunden mind. 4 Stunden,
rund um die Uhr
mehrfach in der Woche

Die Härtefallregelung

Die Voraussetzungen für die Pflegestufe III sind erfüllt? Und darüber hinaus besteht noch ein außergewöhnlich hoher Pflegebedarf ? Dann kann ein Antrag auf höhere Leistungen gestellt werden.

Für diese Härtefallregelung muss eine der beiden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Hilfe bei der Grundpflege umfasst mindestens 6 Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht (zwischen 22 und 6 Uhr)
  • Die Grundpflege kann nachts nur von mehreren Pflegekräften zusammen erbracht werden.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig ist.

Was bedeuten die Pflegestufen?

Die Pflegestufe 0 bezeichnet eine leichte Pflegebedürftigkeit, bei der die betreffende Person jedoch keine Unterstützung von der Pflegekasse erhält, da sie unterhalb der Pflegestufe 1 liegt. Die Dauer der Hilfe bei der Grundpflege, also Körperpflege, Ernährung und Mobilität beschränkt sich hier auf weniger als 45 Minuten am Tag, unabhängig davon ob eine Unterstützung im Haushalt benötigt wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Person nicht pflegebedürftig ist. Ein Umzug in unser Heim ist daher denkbar.

 

Pflegestufe 1 attestiert eine erhebliche Pflegebedürftigkeit. Diese Person benötigt mindestens einmal täglich Hilfe bei der so genannten Grundpflege (dazu zählen Körperpflege, Hilfe bei Ernährung und bei Mobilität) sowie mehrmals pro Woche im Haushalt. Die Pflege beansprucht mindestens 90 Minuten pro Tag, wovon mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen. Die Krankenkasse zahlt hier 1.023 Euro pro Monat.

 

Pflegestufe 2 erhalten Schwerpflegebedürftige, die mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege benötigen. Die Pflege bedarf mindestens 3 Stunden pro Tag, davon müssen mindestens 2 Stunden für die Grundpflege beansprucht sein. Die Krankenkasse steuert hier 1.279 Euro pro Monat bei. 

 

Pflegestufe 3 gilt für schwerstpflegebedürftige Personen. Hier wird rund um die Uhr Grundpflege benötigt, auch nachts. Der pflegerische Zeitaufwand umfasst mindestens 5 Stunden pro Tag, wovon 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen. Die Krankenkasse steuert hier 1.550 Euro pro Monat bei.

 

Die inoffizielle Pflegestufe 3 plus deckt besondere Härtefälle ab, bei denen der Pflegebedarf erheblich über den der Pflegestufe 3 hinausgeht. Die Grundpflege kann dabei auch nachts nur von mehreren Pflegekräften zeitgleich erbracht werden. Die Krankenkasse zahlt hier bis zu 1.918 Euro im Monat.